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Der Leasing Vertrag Ein Leasing Vertrag ist eigentlich auch ein Kreditvertrag. Das Wort „Leasing“ leitet sich jedoch vom englischen Wort „lease“ ab. „Lease“ bedeutet wörtlich übersetzt „mieten“ oder auch „pachten“. Man könnte einen Leasingvertrag also auch als Nutzungsüberlassungsvertrag bezeichnen. Leasing ist also eine Finanzierungsalternative zum herkömmlichen Kredit. Der Leasinggeber stellt dem Leasingnehmer also eine bestimmte Sachen (bzw. einen Gegenstand) zur Verfügung. Für diese Sache hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber einen bestimmten Geldbetrag zu bezahlen.

Unterschied zu einem herkömmlichen Mietvertrag

Bei einem normalen Mietvertrag übernimmt der Vermieter die Wartung und Instandsetzung des Mietgegenstandes. Bei einem Leasingvertrag werden diese Verpflichtungen jedoch vom Nutznießer also dem Leasingnehmer übernommen. Das geschieht im Austausch gegen die Abtretung eines Kaufrechtes seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion beim Leasing. Der Leasingnehmer trägt hierbei die Preis- und Sachgefahr.

Als Leasinggeber treten eigenständige Leasinggesellschaften auf und Gesellschaften die im Interesse einer Bank oder eins Herstellers operieren. Leasingverträge können mit zusätzlichen Vertragsvereinbarungen wie der Wartungsübernahme der überlassenen Sache durch den Leasinggeber gegen einen monatlichen Pauschalbetrag verbunden sein. Seit 2008 ist Finanzierungsleasing eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes.

Leasing ist sehr beliebt, weil die Hemmschwelle beim Vertragsabschluss niedriger ist als bei der Stellung eines Finanzierungsantrages bei einem Kreditinstitut. Leasing birgt des weiteren sehr interessante Steuerliche Vorteile für den Leasingnehmer.

Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch bei jeder Finanzierung einen großzügigen Eigenkapitalanteil mitzubringen. Sehr oft wird Leasing als die Alternative zum Kredit angesehen. Wer bei einem Kreditinstitut keine Finanzierung erhält wird auch schwer zu einem Leasingvertrag kommen. Und selbst wenn jemandem unter schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der positive Abschluss eines Leasingvertrages suggestiert wird sollte man Vor- und Nachteile gut abwägen und eventuell auf die Geschäftsgelegenheit verzichten.